Gemeindeordnung und Schulordnung in Kraft gesetzt Seite Drucken

20. September 2018
Der Oberuzwiler Gemeinderat setzt die neue Schulordnung sowie den II. Nachtrag zur Gemeindeordnung per 1. Oktober 2018 in Kraft. Damit findet ein langjähriger Prozess seinen erfolgreichen Abschluss.

Auf Antrag des seinerzeitigen Schulrates wurden im Jahr 2012 für die Oberuzwiler Schulen neue, zeitgemässe Führungsstrukturen eingeführt. Als Folge davon mussten sowohl die Gemeindeordnung wie auch die Schulordnung überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten sowie der gelebten Praxis angepasst werden. Verschiedene Bestimmungen, die bisher in der Gemeindeordnung aufgeführt waren, werden neu in der Schulordnung geregelt.

Gemeindeordnung und Schulordnung
Im März 2018 stimmte die Bürgerversammlung dem II. Nachtrag zur Gemeindeordnung zu. Nachdem die Genehmigung des kantonalen Departements des Innern vorlag, konnte die neue Schulordnung im Sommer dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen. Gemeindeordnung und Schulordnung stehen in enger Verbindung zueinander; der Gemeinderat konnte nun die beiden Gemeindeerlasse zeitgleich per 1. Oktober 2018 in Kraft setzen.

Breit abgestützt
In einem intensiven Prozess unter Einbezug der Bevölkerung, der Ortsparteien, der Schulen und eines externen Fachmanns ist es letztendlich gelungen, Kompetenzen und Aufgaben transparent und praxistauglich zu ordnen und neue Rechtssicherheit zu schaffen. Die Neuerungen im Bereich der Schulführung widerspiegeln sich auch im Organigramm, das auf www.oberuzwil.ch aufgeschaltet ist. Gemeinderat und Schulrat danken allen Beteiligten, die konstruktiv und sachlich an der Erarbeitung bzw. Überarbeitung der wichtigen Grundlagen mitgewirkt haben.

 

Zugehörige Objekte

Name
Gemeindeordnung Download 0 Gemeindeordnung
Schulordnung Download 1 Schulordnung