Inserat: Öffentliche Auflage Wiesentalstrasse
Auflagefrist: 14. Januar 2017 bis 13. Februar 2017
Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft: Bauverwaltung, Büro 13
Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt Wiesentalstrasse sowie gegen die Zulässigkeit der Enteignung beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.