Inserat: Öffentliche Auflage Wiesentalstrasse Seite Drucken

12. Januar 2017
Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 8. November 2016 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) den Teilstrassenplan und das Strassenprojekt Wiesentalstrasse sowie den Landerwerbsplan (Abschnitt Kreuzung Wiler-/Flawiler-/Wiesentalstrasse bis Kreuzung Wiesental-/ Gerbestrasse) genehmigt:

Auflagefrist:  14. Januar 2017 bis 13. Februar 2017
Auflageort:    Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft:       Bauverwaltung, Büro 13

Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - gegen den Teilstrassenplan, das Strassenprojekt Wiesentalstrasse sowie gegen die Zulässigkeit der Enteignung beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.