Fasnachtsbewilligungen Seite Drucken

12. Januar 2017
Für Fasnachtsdekorationen in Gastwirtschaften und Festlokalen ist aus Sicherheitsgründen eine feuerpolizeiliche Bewilligung nötig. Dekorationsgesuche müssen rechtzeitig vor Dekorationseröffnung schriftlich beim Feuerwehrkommandanten (Roger Lindenmann, Im Weingarten 39, 9242 Oberuzwil) eingereicht werden. Im Gesuch muss die Art der Dekoration und der Kostümierung sowie das Dekorationsmaterial beschrieben werden. Tannenreisig, Schilfrohr, Wachsblätter, Wachsblumen und Zelluloid dürfen nicht verwendet werden. Andere leicht brennbare Stoffe (Papier, Textilien usw.) müssen mit einer Imprägnierung unentflammbar gemacht worden sein (Silikatfarbenanstrich). Der Feuerschutzbeamte kann vorschriftswidrige Dekorationen auf Kosten des Betriebsinhabers entfernen lassen.

Gesuche um verlängerte Öffnungszeiten können an die Gemeinderatskanzlei gerichtet werden.