Prämienverbilligung 2017 Seite Drucken

26. Januar 2017
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligungen (IPV). Die Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind kantonal geregelt.
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2017 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2017 massgebend. Auf www.svasg.ch kann eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular online ausgefüllt oder heruntergeladen werden. Das Formular ist auch bei der AHV-Zweigstelle erhältlich.

Rechtzeitig einreichen
Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist per 31. März 2017 endet. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt an die entsprechenden Krankenversicherer überwiesen und auf den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle berät Sie auf Wunsch persönlich oder telefonisch unter 071 955 77 46. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt unter www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.