Prämienverbilligung 2017
Rechtzeitig einreichen
Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist per 31. März 2017 endet. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt an die entsprechenden Krankenversicherer überwiesen und auf den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle berät Sie auf Wunsch persönlich oder telefonisch unter 071 955 77 46. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt unter www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.