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26. Januar 2017
In diesen Tagen erhalten Sie die vorläufige Steuerrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 und für die Direkte Bundessteuer 2016. Das Steueramt empfiehlt, die provisorischen Steuerrechnungen zu prüfen. Entsprechen diese den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen?
Eine frühe Gesamt- oder Ratenzahlung wird ab Zahlungseingang zu Gunsten der Steuerpflichtigen bis zur definitiven Schlussrechnung verzinst. Umgekehrt wird für den Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Lasten der Steuerpflichtigen ein Zins erhoben. Der Zinssatz beträgt neu ab 01.01.2017 noch 0,25%.

Online-Anpassung der vorläufigen Steuerrechnungen
Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes stehen den Steuerpflichtigen auf dem ePortal unter «www.steuern.sg.ch» rund um die Uhr verschiedene eServices zur Verfügung. So können unter anderem die provisorischen Rechnungen elektronisch angepasst, Ratenzahlungen vereinbart oder Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärungen beantragt werden.

Steuererklärung
Ebenfalls in diesen Tagen werden die Steuererklärungsformulare 2016 verschickt. Immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Möglichkeit, ihre Steuererklärung online über «www.steuern.sg.ch» auszufüllen. Das jährliche Ausfüllen der Steuerformulare über eTaxes bringt sowohl für die Steuerpflichtigen wie für das Steueramt wesentliche Vereinfachungen mit sich. Die erfassten Daten können für die folgenden Steuerperioden übernommen werden und müssen jeweils nur noch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. Zudem erspart das digitale Ausfüllen auch mühsames Zusammenrechnen und Übertragen der Werte.