Inserat: Öffentliche Auflage Gewässerabstandslinienplan Bächelacker Seite Drucken

9. Februar 2017
Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 31. Januar 2017 in Anwendung von Art. 22ff und Art. 29ff des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) den Gewässerabstandslinienplan Bächelacker genehmigt. Betroffen ist der Abschnitt mit den Grundstücken Nr. 500, 505, 506, 1394 und 1479.

Auflagefrist:   14. Februar 2017 bis 15. März 2017
Auflageort:     Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft:        Bauverwaltung, Büro 13

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Gewässerabstandslinienplan Bächelacker schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.