Inserat: Leerwohnungszählung per 1. Juni 2017 Seite Drucken

18. Mai 2017
Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik erheben die Gemeinden jährlich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen. Erfasst werden:

Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2017 unbesetzt aber bewohnbar sind und zur Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Nicht erfasst werden Objekte, die auf den 1. Juni vermietet oder verkauft, aber noch nicht bezogen sind. Ebenfalls nicht erfasst werden leerstehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten.

Eigentümer und Verwaltungen werden gebeten, die per Stichtag leerstehenden Wohnungen und Häuser mit Angabe der Zimmerzahl bis Freitag, 2. Juni 2017 an die Gemeinderatskanzlei zu melden (071 955 77 34 oder gemeinde@oberuzwil.ch). Danke für Ihre Mitarbeit!