Viele Zahlungseingänge im Mai Seite Drucken

15. Juni 2017
Ende Mai war die erste Rate der provisorischen Steuerrechnung 2017 fällig. Viele Steuerpflichtige haben die Rechnungen fristgerecht beglichen; das Oberuzwiler Steueramt bedankt sich bestens dafür. Die vorläufig in Rechnung gestellten Steuern für das laufende Jahr sowie die Nachzahlungen für Vorjahre der natürlichen Personen sind aktuell auf Budgetkurs.
Wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, lohnt sich auch bei den aktuell tiefen Zinsen eine frühzeitige Bezahlung. Jede Zahlung bis zum 31. Juli 2017 wird mit einem Ausgleichszins von 0,25% verzinst. Nebst den drei Einzahlungsscheinen für die Ratenzahlungen liegt der Steuerrechnung darum auch ein Einzahlungsschein für den Gesamtbetrag bei.

Provisorische Rechnung zu hoch oder zu tief?
Die eServices auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes, www.steuern.sg.ch, stehen rund um die Uhr online zur Verfügung. Damit kann das eigene Steuerkonto jederzeit eingesehen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die vorläufige Rechnung selbst anzupassen, wenn diese zu hoch oder zu tief sein sollte. Weiter können Einzahlungsscheine bestellt und Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Auch Fristverlängerungen für das Einreichen der Steuererklärung können eingegeben werden, sofern die vorläufige Rechnung vollständig bezahlt ist. Selbstverständlich können Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit den Steuern auch direkt mit dem Gemeindesteueramt während den Schalteröffnungszeiten im Büro 4 oder telefonisch unter 071 955 77 47 besprochen worden.

Ausstehende Steuererklärungen
Anfangs Mai wurden an rund 650 Steuerpflichtige Erinnerungen verschickt, weil sie bis dahin weder die Steuererklärung 2016 eingereicht noch eine Fristverlängerung dafür eingeholt hatten. In diesen Tagen erhalten Steuerpflichtige, welche auf die Erinnerung nicht reagiert haben, eine zweite Aufforderung. In diesen Fällen ist es deshalb dringend nötig, entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten.