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27. Juli 2017
Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes der Einheitsgemeinde Oberuzwil
für den Rest der Amtsdauer 2017-2020
1. Wahlgang: Sonntag, 26. November 2017
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 14. September 2017, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil, eintreffen. Der Poststempel genügt nicht.

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 4. März 2018
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 7. Dezember 2017, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Oberuzwil eintreffen. Der Poststempel genügt nicht.
Im zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl möglich. Im übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Formulare, Informationen
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidierende enthalten wie Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten und Kandidatinnen enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden; sie stehen nachfolgend auch zum Download bereit.
Die Gemeinde erstellt den Stimmzettel. Für die Wahl werden Kandidierende auf dem Stimmzettel aufgeführt, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen (Art. 24 UAG).

Zugehörige Objekte

Name
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Formular Zustimmungserklärung (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang) Download 1 Formular Zustimmungserklärung (Ersatzwahl Gemeinderat, 1. Wahlgang)
Formular Unterschriften (Ersatzwahl Gemeinderat 1. Wahlgang) Download 2 Formular Unterschriften (Ersatzwahl Gemeinderat 1. Wahlgang)