Inserat: Öffentliche Auflage Teilzonenplan Buchen Seite Drucken

24. August 2017
Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 22. August 2017 in Anwendung von Art. 29ff des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1.) den Teilzonenplan Buchen genehmigt.

Auflagefrist: 29. August 2017 bis 27. September 2017
Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft: Bauverwaltung, Büro 13

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan Buchen schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag.

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