Lehre oder Ausbildung im Jahr 2017 beendet? Seite Drucken

2. November 2017
Wenn Sie in diesem Sommer/Herbst Ihre Lehre oder Ausbildung abgeschlossen haben und nun voll erwerbstätig sind, ist es sinnvoll, die vorläufige Steuerrechnung den aktuellen finanziellen Verhältnissen anpassen zu lassen.
Sie haben in diesem Jahr eine provisorische Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine «Nuller-Rechnung». Infolge Eintritt ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund rät das Steueramt, eine neue provisorische Steuerrechnung zu verlangen.

Wenn Sie Ihre provisorische Rechnung anpassen lassen möchten, melden Sie sich beim Steueramt, Tel. 071 955 77 47 oder beantragen Sie auf der Homepage des Kant. Steueramtes, www.steuern.sg.ch unter eServices/eFaktoren eine neue vorläufige Rechnung.