Sie haben in diesem Jahr eine provisorische Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine «Nuller-Rechnung». Infolge Eintritt ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund rät das Steueramt, eine neue provisorische Steuerrechnung zu verlangen.
Wenn Sie Ihre provisorische Rechnung anpassen lassen möchten, melden Sie sich beim
Steueramt, Tel. 071 955 77 47 oder beantragen Sie auf der Homepage des Kant. Steueramtes,
www.steuern.sg.ch unter eServices/eFaktoren eine neue vorläufige Rechnung.