Inserat: Öffentliche Auflage Teilstrassenplan Einlenker Fliegenmoosstrasse Seite Drucken

2. November 2017
Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 22. August 2017 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) den Teilstrassenplan Einlenker Fliegenmoosstrasse genehmigt.

Auflagefrist: 8. November 2017 bis 7. Dezember 2017
Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft: Bauverwaltung, Büro 13

Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - gegen den Teilstrassenplan Einlenker Fliegenmoosstrasse beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.