Schneeräumung bitte nicht behindern
Keine Haftung
Die Gemeinde Oberuzwil sowie die mit der Räumung beauftragten Transportunternehmen lehnen die Haftung ab für allfällige Schäden an Fahrzeugen, die aus Nichtbefolgen dieser Anordnung resultieren. Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, können unter Beizug der Polizei auf Kosten der Halter abgeschleppt oder verstellt sowie mit einer Busse belegt werden. Die Bauverwaltung und das Winterdienstpersonal danken für das Verständnis.