Vernehmlassungen ausgewertet Seite Drucken

11. Januar 2018
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum II. Nachtrag zur Gemeindeordnung und einer neuen Schulordnung sind bei der Gemeinde vier Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat zeigt sich erfreut über diese Eingaben, welche zwischenzeitlich beraten und besprochen werden konnten.
In den Stellungnahmen von Ortsparteien und Privatpersonen wurde betont, dass es dem Gemeinderat gelungen sei, die Anliegen aus der Bevölkerung und aus den Schulen in die rechtlichen Grundlagen zu überführen. So ist die Volkswahl des Schulratspräsidiums und dessen Funktion als Vorgesetzte/r der Leitung Volksschule definiert.

Klare Antworten
Die bewährte Arbeitsgruppe mit Schulratspräsident Roland Waltert, Gemeinderat Reto Almer, Schulrat Hanspeter Klaus sowie Marco Küng hat – unter Beizug von Dr. Markus Bucheli – die Stellungnahmen ausgewertet und mit Vertretern von Parteien und Einzelpersonen konstruktive Gespräche geführt, in denen die Fragen und Anträge klar beantwortet werden konnten.

Stimmberechtigte entscheiden
Der Gemeinderat hat über die Vernehmlassungseingaben beraten und auf Antrag der Arbeitsgruppe den II. Nachtrag zur Gemeindeordnung sowie die neue Schulordnung verabschiedet. Gemeinderat und Schulrat stehen geschlossen hinter den aktuellen Fassungen. An der Bürgerversammlung vom 27. März 2018 wird den Stimmberechtigten beantragt, den Änderungen der Gemeindeordnung zuzustimmen. Die Schulordnung wird dem fakultativen Referendum unterstellt, sobald der II. Nachtrag zur Gemeindeordnung rechtskräftig ist.

Übergeordnetes Recht
Die vorliegenden rechtlichen Grundlagen berücksichtigen einerseits die Anliegen aus der Bevölkerung zur Führung der Schulen und entsprechen andererseits dem übergeordnetem Recht. Die Präzisierungen, welche der Kanton in der letzten Vorprüfung forderte, sind in die beiden Erlasse eingeflossen. In den nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes wird über die wesentlichen Punkte im Detail informiert.