Inserat: fakultatives Referendum I. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement
Genehmigungsdatum 28. November 2017
Referendumsfrist 12. Januar 2018 bis 20. Februar 2018
Öffentliche Auflage Gemeindehaus, Flawilerstrasse 3 (Front-Office)
Notwendige Unterschriften 300
Das Verfahren richtet sich nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberuzwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Das Reglement kann im Gemeindehaus Oberuzwil bezogen werden. Es ist ausserdem nachfolgend aufgeschaltet.
Das Referendum ist zustande gekommen, wenn 300 Stimmberechtigte der Politischen Gemeinde Oberuzwil schriftlich die Volksabstimmung verlangen. Auf Wunsch stellt die Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Bestattungs- und Friedhofreglement mit I. Nachtrag | Download | 0 | Bestattungs- und Friedhofreglement mit I. Nachtrag |