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25. Januar 2018
In diesen Tagen erhalten Sie die vorläufige Steuerrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 und für die Direkte Bundessteuer 2017. Das Steueramt empfiehlt, die provisorischen Steuer-rechnungen zu prüfen. Entsprechen diese den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen im 2018?
Eine frühe Gesamt- oder Ratenzahlung wird ab Zahlungseingang zu Gunsten der Steuerpflichtigen bis zur definitiven Schlussrechnung verzinst. Umgekehrt wird für den Steuerbetrag der Schlussrech-nung zu Lasten der Steuerpflichtigen ein Zins erhoben. Der Zinssatz beträgt seit 1. Januar 2017 noch 0,25%.

Online-Anpassung der vorläufigen Steuerrechnungen
Auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes stehen den Steuerpflichtigen auf dem ePortal unter www.steuern.sg.ch rund um die Uhr verschiedene eServices zur Verfügung. So können unter anderem die vorläufigen Rechnungen elektronisch angepasst, Ratenzahlungen vereinbart oder Fristverlän-gerungen zur Einreichung der Steuererklärungen beantragt werden.

Steuererklärung online ausfüllen
Ebenfalls in diesen Tagen werden die Steuererklärungsformulare 2017 verschickt. Immer mehr Ein-wohnerinnen und Einwohner nutzen die Möglichkeit, ihre Steuererklärung über eTaxes (verfügbar auf www.steuern.sg.ch) auszufüllen. Online erfasste Steuerformulare bringen wesentliche Vereinfachungen sowohl für die Steuerpflichtigen wie für das Steueramt. Die Daten können für die folgenden Steuerperioden übernommen werden und sind jeweils nur noch den tatsächlichen Verhältnissen an-zupassen. Zudem erspart das digitale Ausfüllen auch mühsames Zusammenrechnen und Übertragen der Werte.