Unterwegs zur neuen Schulordnung Seite Drucken

25. Januar 2018
Auf Antrag des Schulrates und der eingesetzten Arbeitsgruppe hat der Gemeinderat eine neue Schulordnung verabschiedet. Diese wird dem fakultativen Referendum unterstellt, wenn der II. Nachtrag zur Gemeindeordnung, über den an der Bürgerversammlung vom 27. März 2018 zu befinden sein wird, rechtskräftig ist.
Gemeindeordnung und Schulordnung stehen in einem direkten Zusammenhang. Die rechtlichen Grundlagen wurden so aktualisiert, dass diese einerseits den Anliegen aus der Bevölkerung zur Führung der Schulen und andererseits übergeordnetem Recht entsprechen. Die Arbeitsgruppe hat intensiv über die an der Bürgerversammlung 2016 und an der Informationsveranstaltung vorgebrachten Voten sowie die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Anliegen beraten. In zahlreichen Gesprächen mit Einzelpersonen und Gruppierungen konnten die Fragen und Anträge klar beantwortet werden.

Richtige Zuständigkeiten
Mit dem Wechsel zur Einheitsgemeinde im Jahr 2001 hat der Schulrat eine neue Rolle erhalten. Der Schulrat ist in Einheitsgemeinden nicht oberstes kommunales Leitungs- und Vollzugsorgan, wie dies für den Schulrat einer Schulgemeinde zutrifft. Die unmittelbare Führung der Schule wird in Oberuzwil aufgeteilt zwischen dem Schulrat und der Leitung Volksschule.

Der Schulrat steuert die langfristige und strategische Entwicklung der Schule und hat in allen strategischen Entscheiden die Federführung, unabhängig von der zeitlichen Dimension. Für die Finanzen der Schulen in Einheitsgemeinden ist der Gemeinderat zuständig. Der Schulrat stellt in Schulangelegenheiten, für welche die Bürgerschaft zuständig ist – zum Beispiel beim Budget – dem Gemeinderat Antrag. In den Gesprächen konnte geklärt werden, wie das Antragsrecht zu verstehen ist.

Starkes Schulratspräsidium
«Die Schulratspräsidentin oder der Schulratspräsident ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Schulrates. Sie oder er vertritt den Schulrat und dessen Geschäfte im Gemeinderat», heisst es in der neuen Schulordnung. Diese Aufgabe, den Schulrat im Gemeinderat zu vertreten bedeutet eine grosse Verantwortung, die es entsprechend wahrzunehmen gilt. Mit der Volkswahl des Schulratspräsidiums direkt ins Amt und der Unterstellung der Leitung Volksschule wird diesem Umstand Rechnung getragen. Damit hat der Schulrat ein grosses Gewicht im Gemeinderat.

Leitung Volksschule operativ tätig
Der Gemeinderat begründet und beendet – unter Mitwirkung des Schulratspräsidiums – das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters Volksschule. Der Schulrat genehmigt die Stellenbeschreibung und legt die Stellvertretung fest. Ein Anliegen, wonach der Schulrat den Wahlantrag der Leitung Volksschule stellen sollte, blendet die enge Zusammenarbeit zwischen der schulischen Führungsfunktion und dem Gemeinderat sowie auch der Verwaltung zu stark aus. Gemeinderat und Arbeitsgruppe sind sich einig, dass eine offene Formulierung richtig ist, die es zulässt, dass fallweise oder bei jeder Neubesetzung eine gemischte Findungsgruppe eingesetzt werden kann. Ein Antragsrecht des Schulrates würde dem Pflichtenheft der Leitung Volksschule nicht gerecht, zumal sie insbesondere operativ tätig und Teil der Verwaltung ist.

Pragmatismus und Flexibilität
Der Unterricht wird auf allen Stufen integrativ gestaltet. Die Schulen Oberuzwil haben zu wenig Schülerinnen und Schüler, um eigene Kleinklassen zu führen, mit Ausnahme des Lernschlosses. Die Schulführung entscheidet bei Einzelfällen – auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes – über die separative oder integrative Beschulung. Falls nötig, werden Schülerinnen und Schüler in den Nachbargemeinden in einer Kleinklasse oder Integrationsklasse beschult.
Das Bildungsdepartement hat die Gemeinde im Rahmen der Vorprüfung der Schulordnung explizit darauf hingewiesen, dass der Schulträger festlegen muss, ob die Oberstufe mit oder ohne Niveaugruppen geführt wird. In der Schulordnung wird deshalb die aktuelle Situation festgehalten, wonach die Oberstufe ohne Niveaugruppen geführt wird. Die Situation wird vom Schulrat regelmässig geprüft. Die Regierung hat kürzlich zuhanden des Kantonsrates eine Botschaft bzw. Gesetzesänderungen zur Oberstufen-Revision verabschiedet; dabei geht es unter anderem auch um den Unterricht in Niveaugruppen. Die Schulordnung kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden.

Bürgerschaft zuständig
Gemeinderat und Schulrat stehen geschlossen hinter der neuen Schulordnung und hinter dem II. Nachtrag zur Gemeindeordnung. Während die Änderung der Gemeindeordnung der Zustimmung durch die Bürgerversammlung bedarf, untersteht die neue Schulordnung dem fakultativen Referendum. Das Verfahren kann eingeleitet werden, sobald die Zustimmungen der Bürgerschaft und des Kantons zur Gemeindeordnung vorliegen. Ziel ist es, die beiden Erlasse spätestens per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.