Einladung zur Bürgerversammlung Seite Drucken

22. März 2018
Die diesjährige ordentliche Bürgerversammlung der Einheitsgemeinde Oberuzwil findet am Dienstag, 27. März um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Breite statt. Traktandiert sind die üblichen Rechnungs- und Budgetgeschäfte sowie ein Gutachten für den II. Nachtrag zur Gemeindeordnung.
In der ersten Märzhälfte wurde der Geschäftsbericht 2017 mit der Einladung sowie der Traktandenliste zur Bürgerversammlung in alle Haushaltungen im Gemeindegebiet verteilt. Alle Stimmberechtigten haben ausserdem den Stimmausweis erhalten, der ihnen die Teilnahme an der Bürgerversammlung ermöglicht. Wie jedes Jahr findet die Bürgerversammlung der Einheitsgemeinde im Anschluss an die Versammlung der Wasserkorporation Oberuzwil statt.

Bewegungswoche Ende Mai
Für den musikalischen Auftakt sorgt diesmal ein Flashmob, den die Musiklehrerin Enid Münger-Becirovic und ihre Stellvertreterin Sabrina Sauder im Hinblick auf die Bewegungswoche «oberUZWILbewegt» mit Schülerinnen und Schülern der 1. Oberstufe eingeübt haben. Ausserdem gibt Gemeinderätin Caroline Bartholet Informationen zu diesem «Gemeindeduell» ab, das vom 25. Mai bis 2. Juni 2018 durchgeführt wird.

Rechnung, Budget, Steuerfuss
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird beantragt, die Laufende Rechnung 2017 und die Investitionsrechnung sowie die Bestandesrechnung zu genehmigen. Anschliessend steht das Budget 2018 mit einem unveränderten Steuerfuss zur Diskussion. Allfällige Anträge müssen dem Versammlungsleiter, Gemeindepräsident Cornel Egger, zuhanden des Protokolls schriftlich abgegeben werden. Die Rechnungs- und Budgetzahlen sind als grobe Übersicht im Geschäftsbericht abgedruckt. Interessierte können die Details dazu beim Front-Office im Gemeindehaus beziehen.

II. Nachtrag zur Gemeindeordnung
Gemeinderat und Schulrat bzw. die eingesetzte Arbeitsgruppe haben nach der Rückweisung der Vorlage an der Bürgerversammlung 2016 den II. Nachtrag zur Gemeindeordnung und die Schulordnung überarbeitet. Sie präsentieren nach dem Dialog mit der Bevölkerung und nach zwei Vernehmlassungen eine Lösung, die der Führungsstruktur und der seit rund sechs Jahren gelebten Praxis im Schulbereich der Einheitsgemeinde Oberuzwil entspricht. Die Volkswahl des Schulratspräsidiums direkt ins Amt und als Gemeinderat bleibt unverändert. Die Unterstellung der Leitung Volksschule beim Schulratspräsidium bringt Klarheit in die Schulführung und ordnet die Kompetenzen und Aufgaben transparent und praxistauglich. Den Stimmberechtigten wird beantragt, dem II. Nachtrag zur Gemeindeordnung zuzustimmen. Über die Schulordnung kann nicht an der Bürgerversammlung abgestimmt werden; sie unterliegt dem fakultativen Referendum.

Im öffentlichen Interesse
Das Traktandum «Umfrage» gibt den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit, Anliegen von allgemeiner Bedeutung über eine Angelegenheit aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde vorzubringen. Anträge, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fallen, können in der Umfrage diskutiert und zur Prüfung an den Rat gewiesen oder verworfen werden.

Wettbewerb und Apéro
Auf der hinteren Umschlagseite des Geschäftsberichtes ist auch dieses Jahr ein Wettbewerb abgedruckt. Zu gewinnen sind beispielsweise Eintrittsgutscheine für das Freibad und das Hallenbad, Gutscheine für Tageskarten sowie ein Bettikistli. Die ausgefüllten Wettbewerbstalons können an der Bürgerversammlung in die bereitgestellte Urne gelegt oder bis zum 31. März 2018 der Gemeinde zugestellt werden. Aus den an der Bürgerversammlung eingelegten Karten wird ein Sofortpreis verlost. Nach dem offiziellen Teil der Versammlung lädt das Gemeindepersonal zum traditionellen Apéro ein – wiederum eine gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Behördenmitgliedern, Gemeindeangestellten und Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern.
letztjährige Bürgerversammlung