Hohe Zahlungseingänge Seite Drucken

14. Juni 2018
Ende Mai war die erste Rate der provisorischen Steuerrechnung 2018 fällig. Viele Steuerpflichtige haben die Rechnungen fristgerecht beglichen; das Oberuzwiler Steueramt bedankt sich bestens dafür.

Wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, lohnt sich auch bei den aktuell tiefen Zinsen eine frühzeitige Bezahlung. Jede Zahlung bis zum 31. Juli 2018 wird mit einem Ausgleichszins von 0,25% verzinst. Nebst den drei Einzahlungsscheinen für die Ratenzahlungen liegt der Steuerrechnung darum auch ein Einzahlungsschein für den Gesamtbetrag bei.

Provisorische Rechnung zu hoch oder zu tief?
Die eServices auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes, www.steuern.sg.ch, stehen rund um die Uhr online zur Verfügung. Damit kann das eigene Steuerkonto jederzeit eingesehen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die vorläufige Rechnung selbst anzupassen, wenn diese zu hoch oder zu tief sein sollte. Weiter können Einzahlungsscheine bestellt und Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Auch Fristverlängerungen für das Einreichen der Steuererklärung können eingegeben werden, sofern die vorläufige Rechnung vollständig bezahlt ist. Selbstverständlich können Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit den Steuern auch direkt mit dem Gemeindesteueramt während den Schalteröffnungszeiten im Büro 4 oder telefonisch unter 071 950 48 10 besprochen worden.

Ausstehende Steuererklärungen
Anfangs Mai wurden an rund 690 Steuerpflichtige Erinnerungen verschickt, weil sie bis dahin weder die Steuererklärung 2017 eingereicht noch eine Fristverlängerung dafür eingeholt hatten. In diesen Tagen erhalten Steuerpflichtige, welche auf die Erinnerung nicht reagiert haben, eine zweite Aufforderung. In diesen Fällen rät das Steueramt dringend, entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten.