Inserat: Fakultatives Referendum Schulordnung
Gegenstand: Schulordnung
Genehmigungsdatum: 28. November 2017
Referendumsfrist: 15. Juni 2018 bis 24. Juli 2018
Öffentliche Auflage: Gemeindehaus, Flawilerstrasse 3
Notwendige Unterschriften: 300
Das Verfahren richtet sich nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberuzwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Die Schulordnung kann im Gemeindehaus Oberuzwil bezogen werden. Sie ist ausserdem nachfolgend aufgeschaltet.
Das Referendum ist zustande gekommen, wenn 300 Stimmberechtigte der Politischen Gemeinde Oberuzwil schriftlich die Volksabstimmung verlangen. Auf Wunsch stellt die Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Schulordnung vom 28.11.2017 | Download | 0 | Schulordnung vom 28.11.2017 |