Rückzug des Teilzonenplans Buchen
Während der öffentlichen Auflage des Teilzonenplans Buchen vom 29. August bis 27. September 2017 ist eine Einsprache gegen die vorgesehene Einzonung eingegangen. Abklärungen mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation haben inzwischen ergeben, dass die beabsichtigte Zonenplanänderung aufgrund des Übergangs zum neuen Planungs- und Baugesetz im Rahmen der Ortsplanungsrevision beurteilt werden muss. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, den Teilzonenplan Buchen zurückzuziehen und das Einzonungsbegehren im Rahmen der gesamten Ortsplanungsrevision nochmals zu prüfen.