Feuerverbot wird gelockert Seite Drucken

22. August 2018
Der Kanton St.Gallen hat das absolute Feuerverbot gelockert. Bestehen bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im ganzen Kanton herrschte seit längerer Zeit extreme Trockenheit und eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr. Aus diesem Grund hat der Kanton St.Gallen am 24. Juli 2018 ein kantonsweites Verbot des Entzündens von Feuer im Wald und in Waldesnähe verfügt. Dieses Verbot wurde aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials am 30. Juli 2018 verschärft, indem ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt wurde.

Dank tieferer Temperaturen in der Nacht und der damit verbundenen regelmässigen Taubildung hat sich die bisherige Brandgefahr auf den Wiesen teilweise entspannt. Auch einzelne Niederschläge haben die Gefahr von Feuerausbrüchen etwas entschärft.

Grillieren im eigenen Garten ist wieder erlaubt
Da die Temperaturen in den nächsten Tagen weiter sinken werden und auch Niederschläge angesagt sind, hat der Kanton entschieden, das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot per 23. August 2018 aufzuheben. Die Lockerung bedeutet, dass im Siedlungsgebiet das Grillieren mit Holzkohle- und Gartengrills mit der nötigen Vorsicht wieder gestattet ist. Bestehen bleibt jedoch das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe, also im Umkreis von 200 Meter um die Wälder. Auch das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren ist verboten, genauso wie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Aktuelle Informationen
Auf der Webseite des Kantons St.Gallen (www.sg.ch) sind laufend aktuelle Informationen zu den Feuer- und dem Wasserbezugsverboten aufgeschaltet (Rubrik «Informationen zur Trockenheit» auf der Startseite oder direkt unter https://kanton.sg/trockenheit)