Grabstätte ergänzt
Im Gemeinschaftsurnengrab waren bis anhin nur anonyme Beisetzungen möglich. Im vergangenen Jahr wurde die Grabstätte neu gestaltet und kürzlich mit einer schlichten Wandplatte ergänzt. Bei künftigen Urnenbestattungen können die Angehörigen wählen, ob sie zur Erinnerung den Namen der oder des Verstorbenen auf der dafür vorgesehenen Steinplatte gegen Gebühr anbringen lassen möchten. Bei Todesfällen steht das Bestattungsamt den Hinterbliebenen gerne beratend zur Verfügung.
Einheitliches Erscheinungsbild
Um den würdevollen Charakter des Friedhofs zu unterstreichen, legt die Gemeinde weiterhin Wert auf ein einheitlich schlichtes Erscheinungsbild. Individueller Schmuck jeglicher Art sowie Pflanzen/Blumen sind – analog zur Regelung bei den Urnenwänden – maximal während drei Monaten nach der Beisetzung gestattet. Die Gedenkstätte soll sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen. Der Friedhofgärtner ist befugt, diese Vorgabe umzusetzen und allfällige Pflanzen oder Gegenstände abzuräumen.