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Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Oder Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Oberuzwil oder Bichwil erhalten?

Einbürgerungen sind komplex und langwierig. Es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein und es gibt verschiedene Einbürgerungsverfahren. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen und eidgenössischen Behörden am Verfahren beteiligt.

Der Nachweis über gute Sprachkenntnisse (mindestens Referenzniveau B1 mündlich und schriftlich) ist eine Grundvoraussetzung für alle Einbürgerungen. Wir informieren Sie gerne über die weiteren für Sie massgebenden Anforderungen (Wohnsitzdauer, Integration usw.), die notwendigen Dokumente, die Höhe der Einbürgerungsgebühren und den Ablauf des Einbürgerungsverfahren.

Die zeitliche Dauer von der Gesuchseinreichung bis zur Einbürgerung hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem anwendbaren Verfahren ab.

Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uzwil bietet einen Kurs für einbürgerungswillige Personen an. Er ist obligatorisch für alle Bewerber, welche nicht mindestens sechs Schuljahre in der Schweiz besucht haben. Ziel des Kurses ist es, ein gutes Allgemeinwissen über die Schweiz und die Wohngemeinde zu vermitteln.

Eine Erleichterte Einbürgerung kann in Frage kommen für Personen, die mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet sind, sowie für die 3. Ausländergeneration.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Entsprechende Gesuche sind direkt beim SEM einzureichen.

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