Beglaubigung Unterschriften/Kopien Seite Drucken

Im Geschäftsverkehr mit Behörden, Banken, Pensionskassen usw. wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. für Vollmachten, Kapitalauszahlungen, Erbschaftsangelegenheiten, Einträge ins Handelsregister oder bei Kirchenaustritt).

Beglaubigung einer Unterschrift: wir bescheinigen, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in unserer Anwesenheit angebracht oder uns gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Front-Office vorsprechen und einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen können.
Achtung: Weil jede Unterschriftsbeglaubigung auch die Wohnadresse beinhaltet, können wir diese Dienstleistung nur für jene Personen anbieten, die in der Gemeinde Oberuzwil Wohnsitz haben.

Beglaubigung einer Kopie: wir bescheinigen, dass die Kopie ein uns vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.
Mehr zum Thema Beglaubigungen, Legalisationen, Apostillen finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen.

Preis

15 Franken

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