Düngung, Gülleaustrag Seite Drucken

Immer wieder weisen verärgerte Einwohnerinnen und Einwohner darauf hin, dass Landwirte auch während heisser Sommertage mit Temperaturen über 25°C Gülle ausbringen.

In der Umweltschutzgesetzgebung gibt es keine Bestimmungen, welche einen solchen Gülleaustrag verbieten. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung enthält einzig eine Vorschrift, dass flüssige Dünger dann nicht ausgebracht werden dürfen, wenn der Boden ausgetrocknet ist. Damit ein Boden nachweislich ausgetrocknet ist, muss er aber bereits Schwundrisse aufweisen, was bei unseren klimatischen Verhältnissen jedoch relativ selten auftritt (im Hitzesommer 2003 war dies teilweise der Fall). Die grosse Mehrheit der Landwirte pflegt einen vernünftigen und umweltgerechten Umgang mit ihren Hofdüngern.

Das Landwirtschaftsamt appelliert an die Vernunft der Landwirte. Bitte beachten Sie auch das BLW/BUWAL- Merkblatt Düngen zur richtigen Zeit und die Hinweise zum Thema "Ammoniakverluste gezielt vermindern", welche nachfolgend heruntergeladen werden können.

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