Steuererklärung Seite Drucken

Die Zustellung der Steuererklärung erfolgt im Januar des Folgejahres durch das Kantonale Steueramt. Eingabefrist ist der 31. März für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige, bzw. der 31. Mai für Selbständigerwerbende und beschränkt Steuerpflichtige.

Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärung können Sie unter Angabe der Register-Nummer und des Geburtsdatums über das Internet beantragen. Der Entscheid, ob das Gesuch bewilligt wird, fällt innert Sekunden und wird Ihnen sofort mitgeteilt.

Bei Fragen zu Ihren Steuern helfen wir Ihnen gerne weiter. Informationen zum Steuerwesen, zur «Steuererklärung online» sowie die Download-Möglicheit für Formulare (auch neuer Lohnausweis) finden Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes.

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