Zeiten für Jaucheaustrag eingeschränkt Seite Drucken

1. Oktober 2020
Der Jauche-Austrag auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen soll in der Gemeinde Oberuzwil an Wochenenden und Feiertagen verboten werden. Der Gemeinderat hat dazu einen Nachtrag zum «Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» verabschiedet. Dieser Nachtrag untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Geschmack von Jauche kann das Freizeitvergnügen der Bevölkerung insbesondere in der wärmeren Jahreszeit erheblich trüben. Bei der Gemeinde melden sich deswegen immer wieder Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden Reklamationen und fordern vorallem über das Wochenende ein Jaucheverbot. Der Gemeinderat zeigt Verständnis.

Die Regelung
Die neue Bestimmung im «Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» sieht vor, dass der Jauche-Austrag auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen zwischen 1. Mai und 30. September jeweils ab Freitagmittag, 12 Uhr, bis und mit Sonntag, 24 Uhr, verboten ist. Diese Regelung gilt sinngemäss auch an gesetzlichen Feiertagen.

Fakultatives Referendum
Gestützt auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung wird das «Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» vom 2. Oktober bis 10. November 2020 dem fakultativen Referendum unterstellt.

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