Vorsicht mit Feuerwerk und Funken Seite Drucken

15. Juli 2021
Der Nationalfeiertag steht bevor und die Vorbereitungen haben begonnen. Bei aller Vorfreude ist aber auch Vorsicht und Rücksichtnahme geboten.

Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass für Funken ausschliesslich trockenes, naturbelassenes Holz verwendet werden darf. Abfall- und Altholz wie Bauholz, Möbelteile oder anderes lackiertes, gestrichenes oder imprägniertes Holz darf nicht verbrannt werden, denn es gefährdet die Gesundheit und Umwelt. Durch die Verbrennung entstehen neben den üblichen Luftschadstoffen gefährliche Substanzen wie Salzsäuregas, Formaldehyd, Schwermetalle sowie Dioxine und Furane.

Gefahr für Tiere
Die meisten Tiere hören wesentlich besser als Menschen, weshalb sie Feuerwerke in Angst und Panik versetzen können. Haus-, Nutz- und Wildtiere sind dadurch besonderem Stress ausgesetzt. Für Tiere weniger gefährlich ist Feuerwerk ohne Knalleffekte wie zum Beispiel Vulkane. In aufgeschichteten Holzhaufen verbrennen jährlich unzählige Kleinlebewesen wie Igel, Blindschleichen, Salamander, Schlangen, Spitzmäuse und Kröten. Der qualvolle Verbrennungstod dieser Lebewesen lässt sich vermeiden, wenn das gesammelte Holz erst am Tag des Abbrennens auf- oder zumindest umgeschichtet wird. Ein ca. 30 bis 40 cm hoher Amphibienschutzzaun, welcher um den Holzhaufen herum errichtet wird und erst kurz vor dem Abbrennen entfernt wird, schützt die Tiere ebenfalls.

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Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk
Ein unsachgemässer Umgang mit Feuerwerk oder mangelnde Sicherheitsvorkehrungen führen immer wieder zu Unfällen oder Brandschäden an Gebäuden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu empfehlen als Vorsichtsmassnahmen:

  1. Einkauf: Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk deren Handhabung erklären und studieren Sie vor dem Abfeuern die Gebrauchsanleitung.
  2. Sicherheitsabstand: Feuerwerkskörper nie inmitten von Menschen und nur in ausreichender Distanz zu Wäldern, Getreidefeldern und Gebäuden abbrennen.
  3. Fester Halt für Raketen: Raketen nur aus gut verankerten Flaschen und Rohren abfeuern.
  4. Kinder: Feuerwerk von kleinen Kindern fernhalten. Ältere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beim Abbrennen beaufsichtigt werden.
  5. Blindgänger: Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich frühestens nach fünf Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Übergiessen Sie Blindgänger mit Wasser.
  6. Brandgefahr im Abfall: Abgebrannte Feuerwerkskörper können sich im Abfalleimer in Brand setzen. Feuerwerksreste deshalb mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.
  7. Wohnungen und Häuser schützen: Achten Sie auf bauliche und natürliche Hindernisse wie überhängende Balkone, Dachvorsprünge und Bäume. Schliessen Sie alle Dachluken, Fenster und Balkontüren und entfernen Sie entzündbare Materialien von Balkonen.
  8. Rauchverbot: Vermeiden Sie jegliches Rauchen in der Nähe von Feuerwerk.
Schweizer Fahne