Zu wenig Platz im Gemeindehaus Seite Drucken

23. September 2021
Das Gemeindehaus Oberuzwil platzt aus allen Nähten. Mit einem Anbau an der Ostseite könnte die Raumnot langfristig behoben, die hindernisfreie Zugänglichkeit umgesetzt und die Schulverwaltung in das Gemeindehaus integriert werden. Der Sanierungsbedarf im bestehenden Gebäude soll gleichzeitig behoben werden. Für das Gesamtprojekt wird mit Nettokosten von insgesamt rund 5'180’000 Franken gerechnet. Die Stimmberechtigten entscheiden am 28. November 2021 an der Urne über den Kredit.

Das Gemeindehaus an der Flawilerstrasse 3 in Oberuzwil konnte im Sommer 1930 bezogen werden. Das Innere des Gebäudes wurde letztmals 1992/1993 umfassend um- und ausgebaut. Seither wurde das Dienstleistungsangebot laufend den gestiegenen Bedürfnissen angepasst. Bund und Kanton haben zahlreiche Aufgaben auf die Gemeinden übertragen, die einen höheren Personalaufwand erfordern. Auch mit der Einführung der Einheitsgemeinde hat die Verwaltung zusätzliche Aufgaben übernommen. Mit dem Investitionsbudget 2020 wurde deshalb ein Planungskredit von 300'000 Franken bewilligt.

Sanierungs- und Platzbedarf
Die räumlichen Verhältnisse im Gemeindehaus sind seit einiger Zeit unbefriedigend und extrem knapp. Namentlich die Bau- und Liegenschaftsverwaltung braucht dringend mehr Büro- und Besprechungsraum. Auch der Optimierungsbedarf bei der Schulverwaltung, beim Steueramt und beim Bestattungsamt ist ausgewiesen; es fehlen Möglichkeiten für Beratungen in geeignetem Rahmen. Ausserdem fehlen barrierefrei zugängliche Sitzungs- und Besprechungszimmer und die Archivräumlichkeiten sind knapp und teilweise veraltet. Verschiedene Bauteile und Anlagen im Gemeindehaus sind sanierungsbedürftig (Heizung, Lift, Bodenbeläge, sanitäre Anlagen, Beleuchtung, Mauerentfeuchtung usw.) und müssen dem heutigen Standard an Sicherheit und Technik angepasst werden.

Anbau an der Ostseite
Beim Projekt wurde grossen Wert auf eine möglichst kostengünstige und gleichzeitig solide, den Bedürfnissen auf längere Sicht genügende Lösung gelegt. Der geplante Anbau an der Ostseite passt sich optisch dem Gemeindehaus an und fügt sich harmonisch in die Umgebung ein. Auf allen Etagen des Anbaus sind Verbindungen zum bestehenden Gemeindehaus vorgesehen. Das Projekt ist mit der kantonalen Denkmalpflege abgesprochen.

Dem Raumbedarf wird im Anbau mit einem flexiblen Cluster von Büro- und Besprechungsräumen entsprochen. Der zusätzlich vorgesehene Versammlungsraum eignet sich für grössere Sitzungen und Besprechungen, für öffentliche Informationsanlässe, Versammlungen, Trauungsapéros usw.; er lässt sich dank des neuen, hindernisfrei zugänglichen Nebeneingangs auch unabhängig vom Gemeindehaus nutzen. Die Heizungssanierung im Altbau in Kombination mit einer neuen Erdsondenwärmepumpe und einer Photovoltaik-Anlage auf dem Anbau lassen das Gemeindehaus für die nächsten Jahre hinsichtlich Energienutzung nachhaltig versorgen.

Bei der Umgebungsgestaltung wurde darauf geachtet, dass der grosse Platz im Osten weiterhin als Parkplatz und Festgelände (insbesondere für die Chilbi) genutzt werden kann. Nicht tangiert wird die Erschliessung des Feuerwehrgebäudes. Der Zugang zum Gemeindehaus aus östlicher Richtung wird barrierefrei erschlossen. Eine begrünte Vorzone zur Erdgeschossnutzung dient als atmende Lunge.

Finanziell tragbar
Von den erwarteten Gesamtkosten entfallen ca. 4,2 Millionen Franken auf den Neubau und ca. 980'000 Franken auf die Sanierung des Altbaus. Die künftigen Amortisationen und zusätzlichen Unterhaltskosten belasten den Gemeindehaushalt jährlich mit rund 240'000 Franken. Diese sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Da der Gemeindehaushalt über genügend Liquidität verfügt, fallen keine Zinsen an. Das Projekt ist für die Gemeinde Oberuzwil aus heutiger Sicht ohne Steuerfusserhöhung finanziell tragbar.

Abstimmung am 28. November 2021
Der erforderliche Kredit von 5,18 Mio. Franken für den Anbau- und die Sanierung des Gemeindehauses übersteigt die Finanzkompetenz des Gemeinderates und der Bürgerversammlung. Er muss gestützt auf Art. 7 und Art. 32 der Gemeindeordnung der Bürgerschaft zur Abstimmung an der Urne unterbreitet werden. Der Gemeinderat hat die Abstimmung auf den 28. November 2021 angesetzt. Die Stimmberechtigten erhalten das Gutachten Anfang November zusammen mit den übrigen Abstimmungsunterlagen für die Vorlagen von Bund und Kanton.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das ausgearbeitete Projekt sowohl funktionell wie auch optisch allen Anforderungen langfristig gerecht wird. Mit der Realisierung könnte eine Dezentralisierung der Verwaltung vermieden und der – unabhängig von der Raumnot bestehende – Sanierungsbedarf behoben werden. Die Gemeinde ist darauf angewiesen, ihre Kundinnen und Kunden in einem einladenden, gepflegten Ambiente empfangen und den Mitarbeitenden attraktive Arbeitsplätze und Rahmenbedingungen bieten zu können.

Visualisierung
Visualisierung Gemeindehaus Ostseite
Situationsplan

Informationsveranstaltungen
Am Mittwoch, 3. November 2021, sowie am Donnerstag, 11. November 2021, werden jeweils um 19.30 Uhr im Singsaal des Oberstufenzentrums Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung durchgeführt. Kompetente Ansprechpartner erläutern das Projekt und beantworten gerne Ihre Fragen. Lassen auch Sie sich von der Notwendigkeit der Investition überzeugen!

Zugehörige Objekte

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