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21. Oktober 2021
Das geltende Reglement über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen stammt aus dem Jahr 2009 und entspricht nicht mehr den Vorgaben des Kantons. Der Gemeinderat Oberuzwil hat deshalb – gestützt auf das Musterreglement des Kantons – ein neues Reglement erlassen. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.

Die Gesetzgebung rund um die Holzfeuerungen wurde revidiert. Die Gemeinden haben im Vollzug neue Aufgaben erhalten und müssen den korrekten Vollzug sicherstellen. Das Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen hat dafür ein Musterreglement erarbeitet. Dieses dient als Grundlage für den Ersatz des Reglementes über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen der Gemeinde Oberuzwil vom 12. Mai 2009.

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Oberuzwil hat das neue Reglement über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen am 28. September 2021 verabschiedet. Es wird vom 25. Oktober bis 3. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Inkraftsetzung erfolgt nach Ablauf des fakultativen Referendums durch den Gemeinderat.

Das überarbeitete Reglement ist nachfolgend zum Download aufgeschaltet. Es kann auch direkt bei der Bauverwaltung (071 950 48 55, bauverwaltung@oberuzwil.ch) bezogen werden.

Zugehörige Objekte

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