Hundesteuern 2022 Seite Drucken

27. Januar 2022
Die Rechnungen für die Hundesteuer 2022 werden demnächst versandt. Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen das Hundeverzeichnis der Gemeinde sowie die schweizerischen Datenbank AMICUS. Die Hundesteuer bleibt unverändert bei 120 Franken pro registriertem Hund.

Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben. Hunde müssen innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle angemeldet werden, sobald diese das taxpflichtige Alter erreicht haben. Für die Neulösung muss die Chip-Nummer vorgelegt werden. Neulösungen infolge Übernahme eines Hundes, ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde, ein Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen. Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen durch die Tierärzte auch im AMICUS registriert werden.

Zu- oder Abgang eines Hundes?
Bitten melden Sie sich raschmöglichst am Schalter des Front-Offices oder telefonisch über 071 950 48 01. Nur so kann vermieden werden, dass unnötige oder falsche Rechnungen zugestellt werden.

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