Ortsplanung muss überarbeitet werden
Am 1. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz (RPG) des Kantons St.Gallen in Kraft getreten. Die Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden müssen innert zehn Jahren an das neue Recht angepasst werden.
Ein langer Prozess
Die Ortsplanungsrevision ist sehr umfassend und komplex. Zu den Planungsinstrumenten zählen die Strategie für die Innenentwicklung, der Richtplan und der Rahmennutzungsplan, welcher den Zonenplan und das Baureglement beinhaltet. Ziel ist es, diese Grundlagenentwürfe im Frühling 2019 dem Kanton zur Vorprüfung zu unterbreiten. Anschliessend wird die Bevölkerung zu Informationsveranstaltungen eingeladen; sie erhält Gelegenheit zur Mitwirkung und Stellungnahme. Nach der Bereinigung der erarbeiteten Grundlagen wird für den Zonenplan und das Baureglement das öffentliche Auflageverfahren gestartet.