Geh- und Radweg Langacker bis Städeli
Das Projekt sieht vor, die Strasse um einen einseitigen, gegenläufigen Fuss- und Veloweg zu ergänzen. Zusätzlich sind diverse Anpassungen und Ergänzungen auf der Projektstrecke, insbesondere beim Einlenker Riggenschwil, geplant.
Mit Vorbehalt einverstanden
Aktuell läuft die Anhörung nach Art. 35 des kantonalen Strassengesetzes. Der Gemeinderat hat das Projekt einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und verschiedene Optimierungsmöglichkeiten aufgelistet. Mit dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Projektanpassungen berücksichtigt werden, wurde eine zustimmende Stellungnahme abgegeben. Bedauerlicherweise ist ein wesentlicher Abschnitt der Kantonsstrasse zwischen Flawil und Oberuzwil – die Teilstrecke Städeli bis Buchen, die als Schulweg genutzt wird – nicht Bestandteil des Projektes. Das kantonale Tiefbauamt wurde gebeten, auch dieses Teilstück umgehend zu planen und möglichst bald umzusetzen.
Kredit für Gemeindeanteil
Beim Gemeindeanteil an den Baukosten von Geh- und Radwegen handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, für die kein separater Kreditbeschluss der Bürgerschaft nötig ist. Zwar sind für die Kosten der Strassenraumgestaltung grundsätzlich Kreditbeschlüsse erforderlich. Laut Gemeindeordnung beschliesst der Gemeinderat jedoch abschliessend bei Vernehmlassungen zu Strassenbauprojekten des Kantons mit einem Gemeindeanteil bis 1,5 Mio. Franken.