Publikationen auf der kantonalen Plattform Seite Drucken

28. November 2019
Ab 1. Januar 2020 werden alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinde Oberuzwil auf der Onlineplattform des Kantons St.Gallen publiziert. Trotzdem bleibt das «Mitteilungsblatt Oberuzwil» das wichtigste Kommunikationsorgan für die Einwohnerinnen und Einwohner.

Per 1. Juni 2019 ist das neue Publikationsgesetz des Kantons St.Gallen in Kraft getreten. Auf diesen Zeitpunkt hin hat der Kanton eine digitale Publikationsplattform geschaffen. Diese ersetzt das gedruckte kantonale Amtsblatt: alle amtlichen Publikationen des Kantons werden seither rechtsverbindlich im Internet unter «publikationen.sg.ch» veröffentlicht.

Neues amtliches Publikationsorgan
Das Publikationsgesetz ermöglicht es den Gemeinden, die Publikationsplattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Der Gemeinderat Oberuzwil hat – wie die meisten Gemeinden – beschlossen, diese Möglichkeit ab 1. Januar 2020 zu nutzen. Die kantonale Plattform gilt somit ab 2020 als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Oberuzwil. Auf einen späteren Zeitpunkt hin wird auch die Rechtssammlung der Gemeinde (Gemeindeordnung, Reglemente) rechtsverbindlich auf der neuen Publikationsplattform des Kantons St.Gallen veröffentlicht.

Die Publikationsplattform
Auf «publikationen.sg.ch» (Register «Amtliche Publikationen») sind die Informationen des Kantons und der St.Galler Gemeinden frei abrufbar. Es ist kein Login notwendig. Mit Hilfe der Suchfunktion auf der Startseite können die Publikationen gefiltert, eingegrenzt und gezielt abonniert werden.

Mitteilungsblatt
Vor fünf Jahren wurde das «Mitteilungsblatt Oberuzwil» eingeführt. Viele Rückmeldungen aus der Bevölkerungen zeigen, dass dieses gerne gelesen wird und die kompakte Form der Informationen geschätzt wird. Das «Mitteilungsblatt Oberuzwil» und die Webseite der Gemeinde haben weiterhin einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde. Deshalb werden alle Informationen und amtlichen Publikationen weiterhin auch im Mitteilungsblatt und auf www.oberuzwil.ch veröffentlicht. Diese Publikationen sind jedoch nicht rechtsverbindlich; sie haben reinen Informationscharakter. Für den Fristenlauf ist die Publikation auf «publikationen.sg.ch» massgebend.