Leinenpflicht auf Schularealen Seite Drucken

9. März 2023
Hundehalter und Hundehalterinnen sind verpflichtet, sich an Regeln und Hinweise der Gemeinde zu halten. Auf dem gesamten Areal des Oberstufenzentrums gilt bereits seit mehreren Jahren Leinenpflicht.

Vermehrt wurden auf dem Schulareal des Oberstufenzentrums freilaufende Hunde angetroffen. Zusätzlich zur angeschlagenen Hausordnung wurden im Herbst 2022 sowie vor wenigen Wochen weitere Beschilderungen auf dem gesamten Areal angebracht. Hundehalter und Hundehalterinnen werden vor Ort durch die Gemeinde vermehrt auf ihre Pflichten hingewiesen.

Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu schützen, werden Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen gebeten, die geltenden Regeln und Vorschriften einzuhalten. Diese gelten übrigens auf allen Schul­anlagen sowie in Naturschutzgebieten wie beim Bettenauer Weiher, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Haltestellen und Bahnhöfen.

Vorfälle melden
Haben Sie einen auffälligen oder aggressiven Hund beobachtet? Die Hundekontrollstelle nimmt Meldungen gerne unter Telefon 071 950 48 00 oder per E-Mail an einwohneramt@oberuzwil.ch entgegen. Bitte geben Sie dabei den Namen des Halters oder der Halterin an. Für Vorfälle direkt vor Ort, wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Bei Bissverletzungen wenden Sie sich bitte an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in St. Gallen, Telefon 058 229 28 00. Meldungen können auch direkt via Online-Formular auf der Website sg.ch / Rubrik Veterinärwesen / Vorfälle mit Hunden, eingereicht werden.

Verantwortung der Hundehaltenden
Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Deswegen müssen sie so aufgezogen und erzogen werden, dass sie gegenüber Menschen und Artgenossen sozialisiert und an die Umwelt gewöhnt sind. Ein Hund mit gutem Gehorsam ist ein angenehmer Begleiter.

Hundehaltende müssen dafür sorgen, dass ihr Hund weder Menschen noch Tiere gefährdet oder ängstigt. Damit dies gelingt, müssen Hundehaltende ihren Hund unter Kontrolle halten. Eine gute Bindung zwischen Mensch und Hund ist eine wesentliche Voraussetzung, damit er willig den gelernten Anweisungen folgt. Hunde, die nicht sicher gehorchen, sind in kritischen Situationen frühzeitig zurückzurufen und an der Leine zu führen.

Bitte beachten Sie folgende Regeln:

  • Kot Ihres Hundes entsorgen
  • Mensch und Tier nicht gefährden
  • Dritte nicht belästigen
  • fremdes Eigentum nicht beschädigen
  • Hund muss jederzeit unter Kontrolle sein
  • Hund im öffentlichen Raum nie unbeaufsichtigt lassen
  • Leinenpflicht einhalten

Die Hundekontrollstelle dankt Ihnen für Ihre Unterstützung.

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