
Videoüberwachung: Zusätzliche Standorte definiert 
Die Videoüberwachungsanlage konnte im Herbst 2021 installiert werden und die Erfahrungen, die seither mit dem Videosystem gemacht wurden, zeigen, dass die installierten Kameras tatsächlich zu einer Beruhigung der Vandalismus-Situation führen. Wie erwartet zeigt sich aber auch, dass sich die Probleme teilweise verschieben. Seit der Überwachung der 2021 definierten Standorte kommen Vorfälle von Vandalismus in anderen, vorher unbeschädigten Gebieten vor. Es sollen deshalb zusätzliche öffentliche Standorte mit Videokameras ausgerüstet werden.
Gestützt auf Art. 40 ff. des Reglements über Ruhe, Ordnung und Sicherheit definiert der Gemeinderat bei Videoüberwachung mit Personenidentifikation via Allgemeinverfügung die zu überwachenden Standorte, so auch bei Standortergänzungen. Die Situationspläne der betroffenen Gebiete werden im Rahmen der Allgemeinverfügung von 20. November bis 2. Dezember 2023 im Frontoffice des Gemeindehauses zur Einsicht aufgelegt. Die Kosten für das Ergänzungsprojekt belaufen sich voraussichtlich auf rund 35'000 Franken.
Die Bestimmungen im Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit sehen folgende Details der Videoüberwachung vor:
- Kameraaufnahmen dürfen ausschliesslich auf Anweisung der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei eingesehen werden;
- alle nicht verwendeten Videoaufnahmen werden nach spätestens 100 Tagen unwiderruflich gelöscht;
- an den überwachten Orten wird durch Hinweistafeln auf die Videoaufnahmen aufmerksam gemacht;
- es erfolgen keine Aufschaltungen der Aufnahmen in Echtzeit;
- um die Datensicherheit zu gewährleisten, läuft das Videosystem auf einem eigenen, abgeschotteten VLAN innerhalb des bestehenden Netzwerks der Gemeinde.