Referendumsvorlage Kinderbetreuung Seite Drucken

16. November 2023
In den vergangenen Jahren gingen von Seiten Eltern verschiedene Anträge ein, dass die Gemeinde auch einen Teil der Betreuungskosten übernimmt für jene Kinder, die in anderen Kitas nebst der Kita Chinderhus, Rägeboge Uzwil betreut werden. Ausserdem hat das Wirtschaftsportal Ost für die Regionsgemeinden ein Konzept entwickelt, das die Forderung entsprechend unterstützt. Das Reglement untersteht nun bis zum 12. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum und wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 3. November 2023 veröffentlicht.

Zwischen der Gemeinde Oberuzwil und der Kita Chinderhus Rägeboge Uzwil besteht eine Leistungsvereinbarung. Gemäss dieser übernimmt die Gemeinde einen Teil der Betreuungskosten, der je nach Einkommensstufe der jeweiligen Familien variiert. Mit anderen Kindertagesstätten wurden keine Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Jeder Familie wurden, undifferenziert nach Einkommensklassen, 10% der Betreuungskosten zurückerstattet. Die bestehende Praxis ist aus mehreren Gründen nicht zweckmässig. Zum einen ist die Verteilung der Unterstützungsgelder nicht fair. Finanziell gut positionierte Eltern erhalten die gleiche Unterstützung wie schlechter gestellte Familien, was nicht dem Schweizer Verständnis von sozialer Gerechtigkeit entspricht.

Die Gemeinde Oberuzwil möchte deshalb nun auch Beiträge für alle anderen regionalen Kitas standardisiert auszahlen – nicht an die Eltern, sondern an die Kitas der betreuten Oberuzwiler Kinder direkt. Ziel sollen dabei aber keine regionalen Einheitstarife sein. Mit dem neuen Reglement werden die Ziele rechtlich verankert. Die anfallenden Kosten für die Ausrichtungen waren bereits auch in der Rechnung der Gemeinde berücksichtigt.

Die Verwaltung hat den dazugehörigen Reglementsvorschlag ausgearbeitet. Der Tarifvorschlag basiert auf den Beitragszahlungen, die Oberuzwil aktuell an die Kita Rägeboge leistet.