Vogelgrippe Seite Drucken

26. November 2025
Am 21. November 2025 wurde Vogelgrippe bei mehreren verendeten gehaltenen Wildvögeln im Ententeich des Stadtweihers in Wil SG festgestellt. Der betroffene Bestand wurde durch den Veterinärdienst St. Gallen umgehend aufgelöst.

Aufgrund der aktuellen Seuchenlage hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen regionale Zonen (Überwachungs- und Zwischenzonen) angeordnet. Die Gemeinde Oberuzwil gehört zur Zwischenzone.

Hinweise für Halterinnen und Halter:

  • Alle Vogelhaltungen müssen der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt ausgeprägte respiratorische Symptome, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme melden.
  • Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Vögeln müssen neben den vorgängig genannten Pflichten Schutzmassnahmen für den Auslauf umsetzen, Hühnervögel von Gänsevögeln (inkl. Enten) und Laufvögeln getrennt halten sowie strenge Biosicherheitsmassnahmen (u.a. Zutrittsbeschränkung, Hygieneschleuse, Kleiderwechsel) umsetzen. Die Beiträge für die Programme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin gewährt, sofern alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die Kennzeichnung «Freilandhaltung» darf weiterhin verwendet werden.
  • Geflügelhaltungen mit 100 oder mehr Stück Hausgeflügel müssen neben den vorgängig genannten Pflichten zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen erstellen. 

Für die Bevölkerung:

  • Kranke oder tote Wildvögel nicht berühren. Funde bitte dem Wildhüter melden.
  • Für den Menschen besteht kein erhöhtes Risiko; Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin sicher konsumiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/tiergesundheit/vogelgrippe.html
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/nyWenaktZZ1PGVhbCG5_1