Erhebung der Strukturdaten
Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention/Tierseuchen-bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen (Klauen- und Huftiere, Geflügel, Bienen) sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung mitzuwirken.
Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt:
13. Februar bis 3. März 2023
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe
13. März bis 31. März 2023
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen von Flächen
Die betroffenen Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter/Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.