Inserat: öffentliche Auflage Teilstrassenplan Schooren-Windegg Seite Drucken

26. Januar 2017
Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 20. Dezember 2016 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) den Teilstrassenplan Schooren-Windegg zur Aufhebung des Gemeindeweges 3. Klasse genehmigt.

Auflagefrist: 28. Januar 2017 bis 27. Februar 2017
Auflageort:   Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft:      Bauverwaltung, Büro 13

Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - gegen den Teilstrassenplan Schooren-Windegg beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.