Finanzplan 2018 bis 2021 Seite Drucken

9. Februar 2017
Das Ziel des Gemeinderates bleibt unverändert: die eigenen Aufgaben gut erfüllen und für neue Ausgaben sorgfältig und weitsichtig vorsorgen. Zusammen mit dem Budget 2017 wurde auch eine Finanzplanung für die nächsten Jahre erstellt. Die Unsicherheiten bleiben gross, weil sich die Rahmenbedingungen ständig verändern.
Beim Finanzplan handelt es sich um eine rollende Planung, die aufgrund des Gemeindegesetzes für einen Zeitraum von mindestens drei dem Voranschlag folgende Rechnungsjahre zu erstellen bzw. anzupassen ist. Der Finanzplan dient in erster Linie als finanzpolitisches Planungs- und Steuerungsinstrument. Wie wird sich der Aufwand der Gemeinde voraussichtlich entwickeln? Mit welchen Einnahmen kann die Gemeinde in Zukunft rechnen? Wie wirken sich geplante Investitionen finanziell aus? Wie verändert sich die Verschuldung der Gemeinde, wenn Projekte realisiert wird?

Solider Grundstock im Eigenkapital
Aufwand- und Ertragsseite müssen im Gemeindehaushalt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Der Finanzplan baut vor allem auf den Budgetwerten 2017 auf. Wichtige Grundlagen sind die aktualisierte Investitionsplanung, die geschätzte Bevölkerungsentwicklung, das wirtschaftliche Umfeld, die erwarteten Finanzausgleichsbeiträge und gesetzliche Veränderungen. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird ein Zuwachs von 2% angenommen. Bei einem Steuerfuss von neu 129% resultieren für die kommenden Jahre Fehlbeträge. Diese Defizite könnten mit dem vorhandenen Eigenkapital gedeckt werden, so dass am Ende der Planungsperiode ein Eigenkapital von rund 4,1 Millionen Franken verbleiben würde. Die Grafiken zeigen die Prognosen für die Folgejahre:

Prognosen basieren auf Schätzungen
Dem Finanzplan kommt, im Gegensatz zum Voranschlag, keine verpflichtende Wirkung zu. Durch die Aufnahme von Investitionsprojekten äussert der Gemeinderat unverbindlich seine heutige Sicht der finanziellen Zukunft der Gemeinde. Für im Finanzplan bzw. in der Investitionsplanung aufgenommene Investitionsabsichten entstehen keinerlei Ansprüche auf Realisierung. Die Kosten sind nur geschätzt.

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