Finanzplan 2018 bis 2021
Solider Grundstock im Eigenkapital
Aufwand- und Ertragsseite müssen im Gemeindehaushalt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Der Finanzplan baut vor allem auf den Budgetwerten 2017 auf. Wichtige Grundlagen sind die aktualisierte Investitionsplanung, die geschätzte Bevölkerungsentwicklung, das wirtschaftliche Umfeld, die erwarteten Finanzausgleichsbeiträge und gesetzliche Veränderungen. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird ein Zuwachs von 2% angenommen. Bei einem Steuerfuss von neu 129% resultieren für die kommenden Jahre Fehlbeträge. Diese Defizite könnten mit dem vorhandenen Eigenkapital gedeckt werden, so dass am Ende der Planungsperiode ein Eigenkapital von rund 4,1 Millionen Franken verbleiben würde. Die Grafiken zeigen die Prognosen für die Folgejahre:
Prognosen basieren auf Schätzungen
Dem Finanzplan kommt, im Gegensatz zum Voranschlag, keine verpflichtende Wirkung zu. Durch die Aufnahme von Investitionsprojekten äussert der Gemeinderat unverbindlich seine heutige Sicht der finanziellen Zukunft der Gemeinde. Für im Finanzplan bzw. in der Investitionsplanung aufgenommene Investitionsabsichten entstehen keinerlei Ansprüche auf Realisierung. Die Kosten sind nur geschätzt.
Zugehörige Objekte
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Finanzplanung 2017-2021 | Download | 1 | Finanzplanung 2017-2021 |