Im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung im Bächelacker musste aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Absprache mit der Grundeigentümerin ein Gewässerabstandslinienplan erstellt werden. Darin wird die Festlegung des Gewässerraums im Bereich Fluetkanal Schooren geregelt.
In Anwendung des kantonalen Baugesetzes wird der Gewässerabstandslinienplan Bächelacker vom Dienstag, 14. Februar 2017 bis Mittwoch, 15. März 2017 im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt bzw. im Treppenhaus ausgehängt.
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