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5. Oktober 2017
Gegenstand: Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Genehmigungsdatum: 26. September 2017
Referendumsfrist: 6. Oktober 2017 bis 14. November 2017
Öffentliche Auflage: Gemeindehaus, Flawilerstrasse 3 (Front-Office9
Notwendige Unterschriften: 300

Das Verfahren richtet sich nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberuzwil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Das Reglement kann im Gemeindehaus Oberuzwil bezogen werden. Es ist ausserdem nachfolgend zum Download aufgeschaltet.

Das Referendum ist zustande gekommen, wenn 300 Stimmberechtigte der Politischen Gemeinde Oberuzwil schriftlich die Volksabstimmung verlangen. Auf Wunsch stellt die Gemeinderatskanzlei unentgeltlich Unterschriftenbogen zur Verfügung.

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