Friedhofreglement ergänzt
Die wesentlichen Neuerungen
Neu wird im Reglement festgehalten, dass die Gemeinschaftsurnengräber auf allen vier Friedhöfen allen Personen als Begräbnisstätte zur Verfügung stehen, die zum Zeitpunkt ihres Todes in der Politischen Gemeinde Oberuzwil ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit. Bei den Ausführungsbestimmungen sind vorallem Präzisierungen angebracht worden. Neu ist, dass künftig der Unterhaltsdienst der Gemeinde auf den beiden Friedhöfen in Oberuzwil Grabreiheneinfassungen und Platten zwischen den Gräbern anbringen wird. Auf den Friedhöfen in Bichwil und Niederglatt gilt bei den Gräbereinfassungen weiterhin die bisherige Regelung. Neu erhält das Bestattungsamt die Kompetenz, ausnahmsweise von den Standardmassen abweichende Masse zu bewilligen, wenn sich dies aufgrund des verwendeten Werkstoffs aufdrängt. Bei der Gestaltung der Grabmäler wird damit etwas mehr Individualität möglich; wie bisher ist aber zwingend für jedes Grabmal vor der Erstellung eine (kostenlose) Bewilligung beim Bestattungsamt einzuholen.
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat am 28. November 2017 einen Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen. Dieser wird vom 12. Januar bis 20. Februar 2018 dem fakultativen Referendum erstellt. Er kann im Front-Office des Gemeindehauses bezogen werden und steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Die Ausführungsbestimmungen unterstehen nicht dem fakultativen Referendum und wurden vom Gemeinderat am 28. November 2017 direkt in Kraft gesetzt. Auch sie stehen zum Download bereit.
Zugehörige Objekte
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Bestattungs- und Friedhofreglement mit Nachtrag 2017.pdf | Download | 0 | Bestattungs- und Friedhofreglement mit Nachtrag 2017.pdf |
Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement mit Nachtrag 2017 | Download | 1 | Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement mit Nachtrag 2017 |