Krankenkassen-Prämienverbilligung Seite Drucken

11. Januar 2018
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligungen (IPV). Die Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind kantonal geregelt.
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2018 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen familiären und finanziellen Verhältnisse am 1. Januar 2018 massgebend. Auf www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich und das Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Rechtzeitig einreichen
Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist am 31. März 2018 endet. Anmeldungen nach diesem Stichtag können nicht mehr oder nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle berät Sie auf Wunsch persönlich oder telefonisch unter 071 955 77 46. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt unter www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.