II. Nachtrag zur Gemeindeordnung Seite Drucken

8. Februar 2018
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberuzwil entscheiden an der nächsten Bürgerversammlung über einen II. Nachtrag zur Gemeindeordnung. Dieser bildet die rechtliche Basis für eine neue Schulordnung und damit für die seit rund sechs Jahren gelebte Praxis im Schulbereich der Einheitsgemeinde Oberuzwil. Ausserdem erfordert die Einführung des neuen Rechnungsmodells St.Galler Gemeinden (RMSG) eine Präzisierung in der Gemeindeordnung.
Die Bürgerschaft hat am 27. März 2012 einem I. Nachtrag zur Gemeindeordnung zugestimmt, der als Folge der vom Schulrat im Jahr 2011 beantragten und vom Gemeinderat genehmigten Neuorganisation im Bildungsbereich notwendig geworden war. Ein II. Nachtrag zur Gemeindeordnung wurde von den Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung vom 19. März 2016 zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen.

Schulordnung veraltet
Ein II. Nachtrag zur Gemeindeordnung ist notwendig, weil die Gemeindeordnung eng mit der Schulordnung verknüpft ist und die geltende Schulordnung vom 17. Januar 2001 in vielen Punkten nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und der heutigen Praxis entspricht. In der Diskussion mit der Bevölkerung und in der anschliessenden Vernehmlassung wurde deutlich, dass die professionelle Organisation der Schulführung inzwischen breit abgestützt ist. Die bewährte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates, des Schulrates und der Bevölkerung, hat die Anliegen aus der Bevölkerung und aus den Schulen unter Beizug eines Fachmanns geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Entgegen der ursprünglichen Absicht der Behörden bleibt beispielsweise die direkte Volkswahl in das Schulratspräsidium unverändert. Die neue Schulordnung, welche vom Gemeinderat am 28. November 2017 auf Antrag der Arbeitsgruppe und des Schulrates verabschiedet wurde, untersteht dem fakultativen Referendum. Das Verfahren kann eingeleitet werden, sobald der II. Nachtrag zur Gemeindeordnung rechtskräftig ist.

Klare Kompetenzen und Aufgaben
In jeder Einheitsgemeinde liegt die Gesamtverantwortung für die Schulen beim Gemeinderat als Kollegium. Die unmittelbare Führung der Schule ist in Oberuzwil aufgeteilt zwischen dem Schulrat und der Leitung Volksschule. Der Schulrat sorgt dafür, dass die Volksschule und die schulischen Einrichtungen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zeitgemäss erfüllen können. Die Aufgabe des Schulratspräsidiums, den Schulrat und dessen Geschäfte im Gemeinderat zu vertreten, bedeutet eine grosse Verantwortung, die es entsprechend wahrzunehmen gilt. Mit der Volkswahl des Schulratspräsidiums direkt ins Amt und der Unterstellung der Leitung Volksschule wird diesem Umstand Rechnung getragen. Damit hat der Schulrat ein grosses Gewicht im Gemeinderat. In Schulangelegenheiten, für welche die Bürgerschaft zuständig ist (z.B. beim Budget) stellt der Schulrat dem Gemeinderat Antrag. Er steuert die langfristige und strategische Entwicklung der Schule und hat in allen strategischen Entscheiden die Federführung, unabhängig von der zeitlichen Dimension. Die operative Führung nimmt die Leitung Volksschule wahr.

Neues Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden
Die Gemeinde Oberuzwil wendet seit 1. Januar 2018 das neue Rechnungsmodells St.Galler Gemeinden (RMSG) an. In diesem Zusammenhang ist eine Präzisierung in der Gemeindeordnung notwendig, welche den bisherigen Detaillierungsgrad im Geschäftsbericht bestätigt. Ohne diese Bestimmung wären künftig neue Ausgaben auf der untersten Stufe der Artengliederung zu publizieren.

Gutachten für die Bürgerversammlung
Der Gemeinderat hat am 28. November 2017 auf Antrag der Arbeitsgruppe den II. Nachtrag zur Gemeindeordnung sowie die neue Schulordnung verabschiedet. Gemeinderat und Schulrat stehen geschlossen hinter den aktuellen Fassungen und beantragen den Stimmberechtigten, an der Bürgerversammlung vom 27. März 2018 den Änderungen in der Gemeindeordnung zuzustimmen. Ein entsprechendes Gutachten wird im Geschäftsbericht 2017 abgedruckt und anfangs März an alle Haushalte verteilt.

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