Ersatzwahlen Wasserkorporation Oberuzwil Seite Drucken

22. März 2018
Wasserkorporation Oberuzwil: Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2017-2020
Am 10. Juni 2018 stehen zur Wahl:
  • ein Mitglied des Verwaltungsrates
  • ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
Gestützt auf Art. 2 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen (UAG, sGS 125.3) hat die Wasserkorporation Oberuzwil die Durchführung der Ersatzwahl an die Politische Gemeinde Oberuzwil übertragen.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis spätestens 3. April 2018, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten und Kandidatinnen enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeinderatskanzlei gibt entsprechende Formulare ab.

Für diese Wahl werden Kandidierende auf dem Stimmzettel aufgeführt, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen (Art. 24 UAG). Die Gemeinde erstellt den Stimmzettel.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 23. September 2018 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens 10. Juli 2018, 17.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Zugehörige Objekte

Name
Formular Wahlvorschlag VR Download 0 Formular Wahlvorschlag VR
Formular Unterschriften VR Download 1 Formular Unterschriften VR
Formular Zustimmungserklärung VR Download 2 Formular Zustimmungserklärung VR
Formular Wahlvorschlag GPK Download 3 Formular Wahlvorschlag GPK
Formular Unterschriften GPK Download 4 Formular Unterschriften GPK
Formular Zustimmungserklärung GPK Download 5 Formular Zustimmungserklärung GPK