Ersatzwahlen Wasserkorporation Oberuzwil
- ein Mitglied des Verwaltungsrates
- ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis spätestens 3. April 2018, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten und Kandidatinnen enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeinderatskanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Für diese Wahl werden Kandidierende auf dem Stimmzettel aufgeführt, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen (Art. 24 UAG). Die Gemeinde erstellt den Stimmzettel.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 23. September 2018 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens 10. Juli 2018, 17.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Zugehörige Objekte
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