Friedhofreglement in Kraft gesetzt Seite Drucken

5. April 2018
Der Gemeinderat hatte am 28. November 2017 einen Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen. Dieser wurde vom 12. Januar bis 20. Februar 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist unbenützt aufgelaufen; das Reglement wurde per 1. April 2018 in Kraft gesetzt.
Der Nachtrag betrifft insbesondere die Gemeinschaftsurnengräber, welche auf den vier Friedhöfen in Oberuzwil, Bichwil und Niederglatt zur Verfügung stehen sowie die Grabreiheneinfassungen auf den beiden Friedhöfen in Oberuzwil. Einige weitere Bestimmungen wurden leicht angepasst, damit sie den veränderten Bedürfnissen und Gewohnheiten entsprechen.

Zugehörige Objekte

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Bestattungs- und Friedhofreglement Download 0 Bestattungs- und Friedhofreglement
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