Alimentenbevorschussung, Inkassohilfe Seite Drucken

Gemäss kantonalem Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (abgekürzt GIVU) gewährt die Sozialhilfe unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. 

Das Sozialhilfe- und Vormundschaftsamt hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.

Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann ein Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.

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